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pirsti
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Beitrag von pirsti »

tja, morgen das gleiche wie die letzten 3 wochen-überstunden schinden....
aber wenn man(n) mit modifizieren etwas mehr sound raus holt,wäre es schon ein option
Hirnfresser
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Beitrag von Hirnfresser »

Bei youtube gibts ein Anleitungsvideo, wie man mit einem Akkuschrauber aus den Originalpötten Höllensound macht

Skm off ohne on zu machen
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MichlM
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Beitrag von MichlM »

Sorry, aber aufgeborte Reflektions-Dämpfer klingen leider fast immer Scheiße. (Nick Knatterton !) :P

Bei Absorbtionsdämpfern kann hingegen mit dem vergrößern des minimalen auslassquerschnittes im DB-killer (wenn er ganz hinten eingebaut ist) fast linear die Lautstärke eingestellt werde OHNE den Klang der Dämpfer wesentlich zu verändern !

Auch KSM off ohne ehschonwissen ! 8)
Gruß Michl!
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gebi
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Beitrag von gebi »

Es gibt für die Takkonis auch originale Alternativ-dB-Eater mit größerem Durchmesser und größeren Löchern. Macht nicht lauter, aber tiefer.
Habe ich so drauf und bei Kontrollen (bis jetzt 2 x) hatte ich keine Probleme da dB-Eater mit Prallblech drinnen ist (sieht auch jeder Einheitskleidungsträger, sogar ohne sich großartig bücken zu müssen) und mit dem Sound bin ich ganz zufrieden. Frag mal PQ8, der hilft dir sicher.

LG aus Tirol
Gebi
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UliX11
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Beitrag von UliX11 »

Prallblech? Akra, Bos usw... haben das nicht, und der Schaffner, der darauf Wert legt hat genau NULL Ahnung.

Wie dem auch sei, es muss laut sein und stinken!


Gruß...


UliX
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Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
MichlM
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Beitrag von MichlM »

@gebi:

Es passen auch die von IXIL...ist eh' fast der gleiche Dämpfer und gleicher Hersteller... :P

Deswegen auch (komischerweise) die gleiche Artikelnummer der Killer: 196-002 :wink:

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ToniSX11
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Beitrag von ToniSX11 »

Ich habe meine Takoni DB-Eater um weitere 3 Lochrehen erweitert und die Löcher von 5 auf 11 mm aufgebohrt.
Sieht noch regelkonform aus, da auch noch das Prallblech drinne ist...klingt aber fast wie ohne Eater. Hab letztens die Rennaufsicht hinter mir gehabt, alles gut gegangen. Langsam angefahren und schnell hochgeschaltet. Ohne Eater hätten die mir mein Ventilspiel bennen können.
Für den Tüv ziehe ich Aluhülsen über die Lochreihen.


Grüsse,
Toni
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ToniSX11
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Beitrag von ToniSX11 »

Weis eigentlich jemand wie die Uniformierten bei ner Kontrolle die Lautstärke messen? Und was ist das Maximale an db's?

Viele Grüsse,
Toni
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UliX11
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Beitrag von UliX11 »

GIDF!

KSM on!
45°, 50cm Abstand von der Gasaustrittsöffnung, auf Höhe der Gasaustrittsöffnung, freie Pläne, keine Mauern oder Wände, vorherige Referenzmessung muss 10dB unter dem späteren Messwert liegen, nach EU-Homologation 98dB bei Endtöpfen mit e-Nummer, e-Neuzulassungen genau das was im Schein steht.
KSM off!


Gruß...


UliX


edit: P.s.: Kalibrierdatum muss Messdatum sein, bei geeichten Geräten auf das Eichsiegel achten, im Zweifel die Messung anfechten, wenn z.B. eine der o.g. Kriterien nicht zweifelsfrei gegeben war
(Überschallknall eines Düsenjägers / Vorbeifahrendes lautes Moped oder LKW / Blähungen des Trachtenträgers / Kalibierprotokoll nicht mitgeführt usw...Stichwort Formfehler)
Unterm Strich kann der Sheriff vor Ort nur eine "Prüfmessung" machen und muss eine juristisch verwendbare Messung anordnen, bis dahin kann er Dir aber echt Stress machen, z.B. er sieht die anderen Verkehrsteilnehmer durch Lärm direkt gefährdet - Dich an der Weiterfahrt hindern (Ermessensspielraum).
Merke: sich kooperativ und höflich zeigen, aber durchblicken lassen, dasss man sich auskennt.
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Hirnfresser
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Beitrag von Hirnfresser »

Trachtentruppe machen lassen und die komplette Umgebung und Auspuffschändung am Besten mit dem Handy dokumentieren.

Eine gerichtlich verwertbare Messung ist in freier Wildbahn fast unmöglich zu bewerkstelligen.

Heutzutage gibt's eh nur noch einen Mängelbericht. Stillegung ist nur in Bayern und angeblich in Teilen von Hessen üblich.

Anschliessend musst zum Fachhändler und der begutachtet das Objekt und meldet dann ans Schnittlauch. So wiue früher mit der erneuten Vorführung beim örtlichen Wachtposten gibt's auch nicht mehr.

Sind also genug Schlupflöcher vorhanden, die man evtl auch grosszügig nutzen sollte.

Was auf jeden Fall Kacke hoch 10 und ein Schuss ins Knie ist:

"Oh, da hat sich wohl der DB Eater gelöst und verloren. No Prob, hab noch einen unter der Sitzbank."
Das läuft mittlerweile unter Vorsatz und kann einen Monat Walking einbringen
Wenn nämlich ein Defekt/Verschleiss vorliegt und deswegen alles bissel lauter wird, wie zB bei den Rombos, dann können die grad mal gar nix von einem. Und jeder Topf wird im Laufe seines Lebens lauter. Wenn nicht, dann fährst zu langsam :wink:
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Tommi69
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Beitrag von Tommi69 »

Und wie ist das mit dem Fahren ohne ABE durch einen zu lauten, nicht eingetragenen Topf?

Wie sieht die aktuelle "Bestrafung" aus? Da war doch mal was von wegen nur noch Ordnungswidrigkeit und 20€ zahlen? :wink:

Gibt es wirklich Fälle, in denen die Versicherung dann nicht gezahlt hat (weil ja eigentlich kein sicherheitsrelevantes Teil, dennoch ABE erloschen) ?
:?:
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Hirnfresser
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Beitrag von Hirnfresser »

Ich denke mal, wenn du nur ein Auto knutschst oder einen Hirsch erlegst, dann wird's wenn sie es kontrollieren sollten evtl ein paar % Abzug in der Kontoführung geben.

Anders wird's wohl werden bei Personenschaden, bzw Unfalltod. Weil da geht's mal ans Matratzengeld und das in nicht geringer Höhe. Da werden die schon kucken ob auch der kleinste Aufkleber am Bugspoiler eine ABE hat

Renntüte ohne Nummer ist im Strassenverkehr genauso bescheuert, wie blaue Standlichtbirnchen oder ein Laserschwerthalter am Topcase. Da muss der Kontroletti nicht mal einen Hauptschulabschluss haben um das zu bemerken. Was können die meissten von denen denn? Auspuff, Spiegel, TÜV Plakette, Reifen.
Ob dein Turbolader da so hingehört entgeht garantiert 70% der Beamten. :wink:
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alex11
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Beitrag von alex11 »

Guude,

gumma:

Wie sieht es eig dieses Jahr mit der Strafe von fahren ohne DB-Killer aus?

Bußgeld und Punkte?

Das Fahren ohne DB Eaters kann von der Polizei mit einem Verwarngeld geahndet werden. Dieses wäre nach § 2 Abs. 3 BKatV (Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) mit bis zu 35 Euro zu verhängen und hätte dann keine Auswirkungen auf Ihren Führerschein.

Die Entfernung eines DB-Eaters führt jedoch zu einer Verschlechterung der Emissionswerte und zu einer erhöhten Lärmbelästigung.

Rechtsfolge dieser Veränderung ist gemäß § 19 Abs. 2 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis erlischt demnach, wenn das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO.

Folge des Erlöschens ist, dass das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden darf (§ 19 Abs. 5 StVZO).

Nach § 24 StVG (Straßenverkehrsgesetz) i.V.m. §§ 69 a StVG Abs. 2 Nr. 1 a, § 19 Abs. 5 StVG ist die vorsätzliche oder fahrlässige in Betrieb nehmen eines Fahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit.

Nach 214 a des Bußgeldkataloges drohen Ihnen daher auch ein Bußgeld von 180 Euro, wenn sie trotz erloschener Betriebserlaubnis ihr Fahrzeug in Betrieb nehmen und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt haben.

Zudem müssen nach § 30 StVZO Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden mehr als unvermeidbar belästigt.

Gemäß 214 kann das Bußgeld von 180 Euro auch verhängt werden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug in Betrieb genommen haben und es sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt hat.

In beiden Fällen droht Ihnen dann die Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG und die damit einhergehende Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre nach § 2 a Abs. 2 a StVG.

Dies ergibt sich daraus, dass gegen Sie als Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist. Denn im Verkehrszentralregister werden Daten gespeichert über rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit ine Geldbuße von mindestens vierzig Euro festgesetzt (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).

Aus anwaltlicher Sicht rate ich Ihnen daher dringend zum Einbau des DB-Eaters.

Sollte gegen Sie ein Bußgeld über 40 Euro festgesetz werden, lohnt es sich jedoch ein Kollegen mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Dieser kann dann Akteneinsicht nehmen und beurteilen, ob alle Voraussetzungen vorliegen, welche die Höhe des Bußgeldes rechtfertigen.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bedenken Sie bitte, dass hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände kein abschließender Rat möglich ist.

Sollten noch Fragen offen sein, nutzen Sie die gerne auch die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Volke
Rechtsanwalt

Folgendes sei noch ergänzt:

Sie bekommen gemäß Punkt 5.22 der Anlage 13 zu § 40 FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr)auch noch 3 Punkte, wenn sie ein Kraftfahrzeug ohne die Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen.

Durch das Fahren ohne Betriebserlaubnis gefährden sie zudem Ihren Versicherungsschutz.

Die Verhängung der von mir erwähnten Bußgelder nach 214 bzw. 214 a des Bußgeldkataloges, welche zu einer Anordnung eines Aufbauseminars führen würden, ist rechtlich umstritten und somit angreifbar.

Viele sind der Auffassung, dass nach dem Wegfall von § 18 StVZO die Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Bußgeldes entfallen ist und insofern nur das von mir erwähnte Verwarngeld in Betracht kommt.

Eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung hierzu ist noch nicht ergangen.

Sollte gegen Sie daher mehr als ein Verwarngeld verhängt werden, so bestehen mit entsprechender Argumentation durchaus gute Chancen in einem Einspruch zu einem günstigeren Ergebnis zu kommen.

Dennoch bleibt aus anwaltlicher Sicht der Rat auf das Fahren ohne DB-Eater zu verzichten.

8O
aleX11

Macht langsam, mir hamms eilich...
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pirsti
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hmm

Beitrag von pirsti »

anscheinend sinds bei euch in deutschland etwas strenger mit dem ganzen dp-eater zeugs....
wie schon gesagt-hab heuer 3 mal gezahlt-wobei einmal sogar mit prüfbus-prüfer und polizei war dabei sogar cool dabei- eater eingebaut und strafe gezahlt(50 eier) dabei kam eine aussage die mich verwunderte,nachdem ich sie wieder drinn hatte-zitat vom einem polizisten-ohne die eater klingt sie doch etwas voller-hatte dann ein leichtes grinsen im gesicht-und sagte, dann kann ich doch wieder ausbauen :wink: -leider durfte ich nicht...
Hirnfresser
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Beitrag von Hirnfresser »

Ganz toll fürs Thema "Dumm ibs Knie gefickt":

Die Rombotüten,die zB der König drauf hat. Wenn man die per BAB oder fettem Brennplatteneinsatz richtig durchfeuert, dann sind die anschliessend mit dbeater lauter als ohne dbeater :lol:

Hat in vielen Foren schon zu Verwunderungen geführt
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