Ich würde eher mal das Teil nehmen und beim TÜV anfragen. Kostet ja nix. Ansonsten kannst immer noch die 10 Flocken berappen.
Wobei das schon happich ist, für meine Gemo musste ich nix zahlen. Soviel zum Thema Service..
Kennt wer diese Maske, diesen Lenker
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Sorry . Die Aufsatzgabelbrücken haben eher zum größten Teil ein Tüv - Teilegutachten , aufgrund dessen trägt der Tüv dann die Teile recht Problemlos ein .Hirnfresser hat geschrieben:@Chris:
bei Aufsatzgabelbrücken hast zu 90% nur Materialgutachten.
Tauschhecks,Masken etc von Gemo und Konsorten hast auch nur Materialgutachten.
ABEs sind eher die Ausnahme
Mit einem Materialgutachten ist man auf einen guten TÜV-Ingenieur angewiesen . Weil ER dann die Verantwortung für das Gutachten welches ER erstellen muss , trägt . Die Verantwortung übernimmt nicht JEDER von denen gerne . Desweiteren werden bei diesem Gutachten auch Fotos erstellt . Das Gutachten wird so weit ich Informiert bin , zum Kraftfahrzeugbundesamt geschickt . Sollte dort ein Ober Tüver Fragen zu einer solchen Eintragung haben , muss der Tüver sich Schriftlich dazu äussern und rechtfertigen . ( diese Darstellung stellt den eigentlichen Korrekten Bürokratischen Ablauf dar )
Ausnahmen gibt es zum Glück noch immer , Tips aus dem Bekanntenkreis helfen häufig .
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- Chris
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War heut beim TÜv wegen anderer Sachen und der meinte:
Wenn Teile für ein Mopped zugelassen sind, auch wenns ein anderes ist, dann kann man es auch eintragen. zB Heck oder Lampenmasken.
Es wird dann "nur" die Qualität der Arbeit und des technischen Eindrucks gewertet. So hat er es jedenfalls in Richtung meines Vorhabens ausgedrückt
Wenn Teile für ein Mopped zugelassen sind, auch wenns ein anderes ist, dann kann man es auch eintragen. zB Heck oder Lampenmasken.
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