Rechtsfrage bei Veränderrung der Übersetzung??
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- KleinKind
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Rechtsfrage bei Veränderrung der Übersetzung??
Moin moin Gemeinde.
Ich weiß ich weiß, es wurde schon zig mal besprochen, aber für die
Dummen unter uns ( z.B. für mich) bitte noch ein ...letztes Mal..!!??
Die Veränderung der Übersetzung führt zu unkorrekter Geschwindigkeits-
anzeige und somit zum Verlust der Betriebserlaubnis. Durch Verbauen einer Korrektureinheit ( Speedo Healer) die für die korrekte Anzeige des
Tempos sorgt legalisiere ich nun meine vorherige
Übersetzzungsveränderung und die ABE bleibt bestehen obwohl ich ja tatsächlich ne völlig andere physikalische Belastung habe??????
Wie kann das angehen??
Und auf welcher Rechtsgrundlage basiert das??
nordischen Gruß.
nobbi
Ich weiß ich weiß, es wurde schon zig mal besprochen, aber für die
Dummen unter uns ( z.B. für mich) bitte noch ein ...letztes Mal..!!??
Die Veränderung der Übersetzung führt zu unkorrekter Geschwindigkeits-
anzeige und somit zum Verlust der Betriebserlaubnis. Durch Verbauen einer Korrektureinheit ( Speedo Healer) die für die korrekte Anzeige des
Tempos sorgt legalisiere ich nun meine vorherige
Übersetzzungsveränderung und die ABE bleibt bestehen obwohl ich ja tatsächlich ne völlig andere physikalische Belastung habe??????
Wie kann das angehen??
Und auf welcher Rechtsgrundlage basiert das??
nordischen Gruß.
nobbi
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Eine Änderung der Übersetzung ist grundsätzlich einzutragen.... sonst erlischt die ABE.
Kürzer ist sicher kritischer wegen höhere Kräfte... da wird man u.U. Festigkeitsgutachten usw brauchen...
Aber damit soetwas überhaupt eingetragen werden kann, darf eben auch der Tacho nicht zuviel abweichen.... ich glaube -5/+10% Toleranz.
Viele Grüße an alle sendet euch
Michl
Kürzer ist sicher kritischer wegen höhere Kräfte... da wird man u.U. Festigkeitsgutachten usw brauchen...

Aber damit soetwas überhaupt eingetragen werden kann, darf eben auch der Tacho nicht zuviel abweichen.... ich glaube -5/+10% Toleranz.
Viele Grüße an alle sendet euch
Michl
- Chris
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Moin ,moin .
Wenn die Veränderung der Übersetzung nicht zu riesig ist ( ich denke mal kürzer ) , versuchen Eintragen zu lassen . Wenn du dabei an einen zu korrekten Prüfer kommst , verlangt der ein Abgas und Geräuschgutachten ( Teuer ) , da sich Lautstärke und Abgasverhalten bei anderen Drehzahlen abspielen .
Bei der Erteilung der Serien-BE durch das Kraftfahrtbundesamt wurde das Motorrad mit einem ganz bestimmten Ritzel-Übersetzungsverhältnis vorgeführt und geprüft. Hieraus ergibt sich mit der Serienleistung des Motors und dem Umfang der Reifen ein Wert, der im Fahrzeugbrief und später auch im Fahrzeugschein eingetragen wird - nämlich die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.Wenn man nun an einem dieser genannten Werte etwas ändert (Motortuning, Ritzelgröße, Reifenumfang - wobei die Reifen als vorgeschriebe Typen sowieso eintragungspflichtig sind), ändert sich logischerweise auch die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, d.h. es entspricht in einem wesentlichen Aspekt nicht mehr dem ursprünglich beim Kraftfahrtbundesamt vorgeführten Modell - somit erlischt die Betriebserlaubnis.Dabei ist es völlig schnurzegal, ob die Höchstgeschwindigkeit größer oder kleiner wird, Fakt ist, daß sie sich ändert. Und wenn man das dann nicht eintragen läßt (oder lassen kann), fährt man eben ohne BE durch die Gegend. Wenn dann jemand zufällig oder auf Nachfrage bei Honda das Original-Übersetzungsverhältnis kennt und am kontrollierten Motorrad ist ein anderes, muß man das dann auch nicht durch Überprüfung der Höchstgeschwindigkeit nachweisen, es langt einfach, daß andere Ritzel montiert sind. Das Ganze ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet grundsätzlich eben ca. 75,- Euro und gibt einen Punkt .
Gruß von mir
Wenn die Veränderung der Übersetzung nicht zu riesig ist ( ich denke mal kürzer ) , versuchen Eintragen zu lassen . Wenn du dabei an einen zu korrekten Prüfer kommst , verlangt der ein Abgas und Geräuschgutachten ( Teuer ) , da sich Lautstärke und Abgasverhalten bei anderen Drehzahlen abspielen .
Bei der Erteilung der Serien-BE durch das Kraftfahrtbundesamt wurde das Motorrad mit einem ganz bestimmten Ritzel-Übersetzungsverhältnis vorgeführt und geprüft. Hieraus ergibt sich mit der Serienleistung des Motors und dem Umfang der Reifen ein Wert, der im Fahrzeugbrief und später auch im Fahrzeugschein eingetragen wird - nämlich die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.Wenn man nun an einem dieser genannten Werte etwas ändert (Motortuning, Ritzelgröße, Reifenumfang - wobei die Reifen als vorgeschriebe Typen sowieso eintragungspflichtig sind), ändert sich logischerweise auch die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, d.h. es entspricht in einem wesentlichen Aspekt nicht mehr dem ursprünglich beim Kraftfahrtbundesamt vorgeführten Modell - somit erlischt die Betriebserlaubnis.Dabei ist es völlig schnurzegal, ob die Höchstgeschwindigkeit größer oder kleiner wird, Fakt ist, daß sie sich ändert. Und wenn man das dann nicht eintragen läßt (oder lassen kann), fährt man eben ohne BE durch die Gegend. Wenn dann jemand zufällig oder auf Nachfrage bei Honda das Original-Übersetzungsverhältnis kennt und am kontrollierten Motorrad ist ein anderes, muß man das dann auch nicht durch Überprüfung der Höchstgeschwindigkeit nachweisen, es langt einfach, daß andere Ritzel montiert sind. Das Ganze ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet grundsätzlich eben ca. 75,- Euro und gibt einen Punkt .
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Ich habe die Freiheit, alles zu schreiben.
Du hast die Freiheit, alles zu ignorieren !!!


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- Roger11
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hallo,
die eintragung der übersetzung ist nicht möglich, die höhere drehzahl ändert die abgaswerte beim fahren durch die hohere drehzahl, um dieses eingetragen zu bekommen müsste man ein abgasgutachten erstellen lassen dieses kostet ca 2500,- euro.
ich habe heute auch meine/neue alte übersetzung wieder draufgemacht ... vorne 16 und hinten 50 .... ich brauche dieses jahr bestimmt keinen neuen vorderreifen
gruß thomas
die eintragung der übersetzung ist nicht möglich, die höhere drehzahl ändert die abgaswerte beim fahren durch die hohere drehzahl, um dieses eingetragen zu bekommen müsste man ein abgasgutachten erstellen lassen dieses kostet ca 2500,- euro.
ich habe heute auch meine/neue alte übersetzung wieder draufgemacht ... vorne 16 und hinten 50 .... ich brauche dieses jahr bestimmt keinen neuen vorderreifen

gruß thomas
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Guude Roger,
ääähmmm ..., wie schnell dürft ihr auf eueren Straßen fahren?
Ihr seid doch noch viel ärmer als wir. Dir reicht ja eine Übersetzung die lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zulässt.
Jede Änderung ist verboten! Das Abgasverhalten ist das Problem, wie die Vorschreiber oben bereits richtig bemerkt haben.
Ich würde ja niiieee die Übersetztung ändern.
ääähmmm ..., wie schnell dürft ihr auf eueren Straßen fahren?

Ihr seid doch noch viel ärmer als wir. Dir reicht ja eine Übersetzung die lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zulässt.

Jede Änderung ist verboten! Das Abgasverhalten ist das Problem, wie die Vorschreiber oben bereits richtig bemerkt haben.
Ich würde ja niiieee die Übersetztung ändern.

aleX11
Macht langsam, mir hamms eilich...
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Guude
Gebe mich geschlagen, der mit den 80 hat voll gesessen.
Zum Glück ist Lindau so nah.
Aber wenn ich ehrlich bin, reicht mir der 2. Gang voll ausgedreht, zwischen zwei Spitzkehren vollkommen und falls die grünen mich dabei erwischen, gibts auch keine Knöllchen, sondern ich werde bis zur Gerichtsverhandlung vorläufig erschossen.
Doch ohne Schein ist das Leben eh nix wert.
Gruss
Roger

Gebe mich geschlagen, der mit den 80 hat voll gesessen.
Zum Glück ist Lindau so nah.

Aber wenn ich ehrlich bin, reicht mir der 2. Gang voll ausgedreht, zwischen zwei Spitzkehren vollkommen und falls die grünen mich dabei erwischen, gibts auch keine Knöllchen, sondern ich werde bis zur Gerichtsverhandlung vorläufig erschossen.

Doch ohne Schein ist das Leben eh nix wert.
Gruss
Roger
- Chris
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Guude UliX11,
1. Welchen Reifen fährst du?
2. Wieviel Luftdruck fährst du?
3. Wie ist dein Federbein eingestellt?
4. Welches Federbein hast du überhaupt?
5. Fährst du die Kurven eher mit Schwung rein und raus oder bremst du vorher, fährst eher eckig und gibst heftiger Gas?
Wenn du diese Fragen beantworten könntest, könnte man dir helfen.
Krank ist deine Dicke gewiss nicht, aber wohl eher du.
(ob deiner Fahrweise)
Selbst bei zügiger Fahrweise, auch beim Gasgeben in Kurven, halten die Reifen relativ lange. Ich denk, dies liegt an der recht gleichmäßigen Leistungsentfaltung.
Übrigens: Wenn man zu kurz übersetzt, macht das nicht unbedingt schneller. Dies weiß ich von meiner Blade auf der Strecke, denn manchmal kam ich mit dem Schalten garnicht mehr nach.
1. Welchen Reifen fährst du?
2. Wieviel Luftdruck fährst du?
3. Wie ist dein Federbein eingestellt?
4. Welches Federbein hast du überhaupt?
5. Fährst du die Kurven eher mit Schwung rein und raus oder bremst du vorher, fährst eher eckig und gibst heftiger Gas?
Wenn du diese Fragen beantworten könntest, könnte man dir helfen.
Krank ist deine Dicke gewiss nicht, aber wohl eher du.

Selbst bei zügiger Fahrweise, auch beim Gasgeben in Kurven, halten die Reifen relativ lange. Ich denk, dies liegt an der recht gleichmäßigen Leistungsentfaltung.
Übrigens: Wenn man zu kurz übersetzt, macht das nicht unbedingt schneller. Dies weiß ich von meiner Blade auf der Strecke, denn manchmal kam ich mit dem Schalten garnicht mehr nach.
aleX11
Macht langsam, mir hamms eilich...
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- murphy35
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Übersetzung? 17/47 !!! HIHI Endgeil. 16er ging leider net, da die Kette an der Schwinge schleift! Vollgasgeben ist beim Beschleunigen fast unmöglich! Traue es mich fast net! Endgeschwindigkeit ist 218 km/h am Digi-Tacho. Beschleunigungswerte sind endgeil: 2,7 sec auf 100 km/h.
Was der Tacho alles kann ist genial!!! Motogadet !!!!
Grins Grins Grins vg murphy35
Was der Tacho alles kann ist genial!!! Motogadet !!!!
Grins Grins Grins vg murphy35

Wer mehr bremst kann öfter beschleunigen! Der Bremsklotzquäler