Kürzen von Originalschalldämpfern
- x11-35
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Kürzen von Originalschalldämpfern
Habe mir vor einigen Wochen einen Satz Org-Schalldämpfer zugelegt, um diese der Optik wegen zu kürzen. Habe dies auf dem Treffen in Mehderitzsch 2006 bei einem Berliner Moped gesehen... Nun meine Frage an unseren Berliner-X11-Fahrer (und natürlich auch an alle anderen Techniker unter uns): Wie weit ist ein Kürzen ohne Problem möglich und wie sieht es nach dem Eingriff mit der Fahrbarkeit aus???
Grüße X11-35
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Hirnfresser hat geschrieben:unabhängig vom Tatbestand der extremsten Illegalität?
Mit nem Bambootopf vom Louis erlischt nur die Betriebserlaubnis.
Kürzen von Orinooltopf ist Urkundenfälschung, denn eingetragen kriegst das bestimmt nicht
du bist beamter oder schlimmer noch beim tüv, gelle?

also ehrlich!
Micha
-Frauen, die lange ein Auge zudrücken, tun es am Ende doch nur, um zu zielen. -
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- x11-35
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http://www.xxbiker.at/technik.htm
ziemlich am schluss kommt eine kleine zeichnung vom auspuff der xx
wird sehr aufwendig werden wenn du das sauber hin bekommen willst.
die einzige stelle die mir zum öffnen geeignet erscheint ist beim endtopf die schweissnaht zur reduktion vom katrohr.
also beim grössten durchmesser vor dem knick
das topfende ist umgebördelt
da geht mal nichts
na ja, mann kann den winter auch so überbrücken.
lg
ziemlich am schluss kommt eine kleine zeichnung vom auspuff der xx
wird sehr aufwendig werden wenn du das sauber hin bekommen willst.
die einzige stelle die mir zum öffnen geeignet erscheint ist beim endtopf die schweissnaht zur reduktion vom katrohr.
also beim grössten durchmesser vor dem knick
das topfende ist umgebördelt
da geht mal nichts
na ja, mann kann den winter auch so überbrücken.
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hmmm... erlischt nicht einfach die ABE durch die Modifikation der
Abgasanlage? Also OWV.
Eine Urkundenfälschung wäre die Verfälschung einer "Gedankenerklärung",
nicht aber die Verfälschung der technischen/mechanischen Ausführung.
Klartext: Du hast ne ABE von einer BOS-Anlage, kürzt Deine Tröten,
schlägst die Nummer von der BOS ein und fährst zum Tüff.
-> Urkundenfälschung
Andersrum: du überträgst die E-Nummer von Deiner gekürzeten Originalanlage auf die ABE einer Drittanlage. Dto.
Die reine Modifikation der O-Anlage bedeutet die Veränderung des Abgasverhaltens nach StVZO.
Damit erlischt die "Urkunde/Gedankenerklärung" in der ursprünglichen Fassung, also die Betriebserlaubnis im Sinne der Homologation.
-> OWV
...Aber wennde willst, dafste auch in den Bau!!!
UliX
Abgasanlage? Also OWV.
Eine Urkundenfälschung wäre die Verfälschung einer "Gedankenerklärung",
nicht aber die Verfälschung der technischen/mechanischen Ausführung.
Klartext: Du hast ne ABE von einer BOS-Anlage, kürzt Deine Tröten,
schlägst die Nummer von der BOS ein und fährst zum Tüff.
-> Urkundenfälschung
Andersrum: du überträgst die E-Nummer von Deiner gekürzeten Originalanlage auf die ABE einer Drittanlage. Dto.
Die reine Modifikation der O-Anlage bedeutet die Veränderung des Abgasverhaltens nach StVZO.
Damit erlischt die "Urkunde/Gedankenerklärung" in der ursprünglichen Fassung, also die Betriebserlaubnis im Sinne der Homologation.
-> OWV
...Aber wennde willst, dafste auch in den Bau!!!


UliX
Zuletzt geändert von UliX11 am Mo 13. Dez 2010, 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
Lieber fünfmal fragen, als einmal nachdenken!
Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
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Änderst du die Verlegung der Anlage oder kürzt den Krümmerausgang, dann stimmt das wohl.
Der Dämpfer jedoch hat eine Nummer, auch die ABE Dämpfer, änderst du an denen etwas, dann spiegelt das Vorhandensein der Originalnummer den Originalzustand wider. Und dann sind wir im Fälscherbereich. Man müsste also die Hondanummer runterschleifen und die Abnahme wie bei einem Selbstbaupott machen.
Es kann ja jeder tun was er will, aber mir persönlich wäre das zu heiss
Zudem ist der geplante Aufwand(schweissen und trennen, dass wie original aussieht) ja auch relativ gross, da ist man sich mit einem Satz Rombos besser bedient ist und zudem noch legal..
Von Leistung und Abgaströmen will ich mal gar nicht reden, das wäre dem MiclM sein Gebiet.
Der Dämpfer jedoch hat eine Nummer, auch die ABE Dämpfer, änderst du an denen etwas, dann spiegelt das Vorhandensein der Originalnummer den Originalzustand wider. Und dann sind wir im Fälscherbereich. Man müsste also die Hondanummer runterschleifen und die Abnahme wie bei einem Selbstbaupott machen.
Es kann ja jeder tun was er will, aber mir persönlich wäre das zu heiss
Zudem ist der geplante Aufwand(schweissen und trennen, dass wie original aussieht) ja auch relativ gross, da ist man sich mit einem Satz Rombos besser bedient ist und zudem noch legal..
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Lies mal die Definition einer URKUNDE und die Definition
von der VERFÄLSCHUNG jener.
Vortäuschen falscher Tatsachen ist KEINE Urkundenfälschung, kann
auch juristisch nicht so ausgelegt werden.
Mach Dir also net ins Höschen.
Gruß...
UliX
und Nochwas:
Der Krümmer hat untendrunter auch eine e-Nummer, denn Abgasanlagen müssen homologisiert sein. punkt.
Also Krümmer kürzen oder ändern oder dgl. is keine Urkundenfälschung, sondern erlöschen der ABE und damit einzelabnahmepflichtig. MIT Gutachterlicher Bestätigung.
...und jetzt is mein Text zu dem Thema alle. Frag halt maln VR-Anwalt.
von der VERFÄLSCHUNG jener.
Vortäuschen falscher Tatsachen ist KEINE Urkundenfälschung, kann
auch juristisch nicht so ausgelegt werden.
Mach Dir also net ins Höschen.
Gruß...
UliX
und Nochwas:
Der Krümmer hat untendrunter auch eine e-Nummer, denn Abgasanlagen müssen homologisiert sein. punkt.
Also Krümmer kürzen oder ändern oder dgl. is keine Urkundenfälschung, sondern erlöschen der ABE und damit einzelabnahmepflichtig. MIT Gutachterlicher Bestätigung.
...und jetzt is mein Text zu dem Thema alle. Frag halt maln VR-Anwalt.
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Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
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Meines wissens nach ist es so:
Um Urkundenfälschung handelt es sich, wenn du an einer Anlage ohne ABE eine e-Nr anbringst.
Der umgekehrte Fall (technische Manipulation einer legalen Anlage) ist keine Urkundenfälschung und strafrechtlich nicht relevant.
Das hängt auch in keinster Weise vom Richter ab, sondern vom Tatbestand und von der Beweislage.
Um Urkundenfälschung handelt es sich, wenn du an einer Anlage ohne ABE eine e-Nr anbringst.
Der umgekehrte Fall (technische Manipulation einer legalen Anlage) ist keine Urkundenfälschung und strafrechtlich nicht relevant.
Das hängt auch in keinster Weise vom Richter ab, sondern vom Tatbestand und von der Beweislage.
Gruß Michl!
-------------------------------------------------------------------> x-11@gmx.at
"Eine Gerade ist bloß das uninteressante Straßenstück
zwischen 2 Kurven !"
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Okay, dann mal angenommen, der Dämpfer wird gekürzt und ordentlichst verschweisst.
Wenn ich mir das Bild mit dem Querschnitt ansehe, dann sehe ich ein massives Problem hinterher den ganzen Klumbatsch wieder reinzubekommen. Spätestens beim Kat wirds eng...also muss der weichen, ansonsten wirds denk ich mal erhebliche thermische Probleme geben.
Zudem wirds auch strömungstechnisch eine heikle Sache, jedenfalls wenn ich letztens im Exkurs vom MichlM richtig aufgepasst habe. Das würde Leistungsverlust in nicht unerheblichen Masse bedeuten.
Aber ich bin durchaus von solchen Spassgeschichten zu überzeugen und werde auch wenns funktionieren sollte ehrlich meine Kappe ziehen und mich als Unwürdiger in den Staub werfen.
Wenn ich mir das Bild mit dem Querschnitt ansehe, dann sehe ich ein massives Problem hinterher den ganzen Klumbatsch wieder reinzubekommen. Spätestens beim Kat wirds eng...also muss der weichen, ansonsten wirds denk ich mal erhebliche thermische Probleme geben.
Zudem wirds auch strömungstechnisch eine heikle Sache, jedenfalls wenn ich letztens im Exkurs vom MichlM richtig aufgepasst habe. Das würde Leistungsverlust in nicht unerheblichen Masse bedeuten.
Aber ich bin durchaus von solchen Spassgeschichten zu überzeugen und werde auch wenns funktionieren sollte ehrlich meine Kappe ziehen und mich als Unwürdiger in den Staub werfen.
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