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Reifenfreigabe

Verfasst: Di 6. Mai 2025, 12:29
von RedCologne
Ich war heute beim TÜV und habe die im Kfz-Schein stehende Reifenbindung (Bridgestone Battlax oder Michelin Macadam) austragen lassen. Die Reifen gibt es natürlich nicht mehr und ich fahre jetzt den MICHELIN ROAD 5. Das Gutachten vom TÜV für die Austragung hat 58 € gekostet.
Seit 1. Januar 2025 muss die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) geändert werden, auch wenn eine Bauteilgenehmigung oder frühere Reifenhersteller-Freigabe vorliegt. Entscheidend ist, ob die neuen Motorradreifen in Dimension oder Spezifikation von den im Fahrzeugschein eingetragenen Angaben abweichen. In diesem Fall ist eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation (z.B. TÜV, Dekra) erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung wird die neue Reifenkombination in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen – eine alleinige Bauteilgenehmigung reicht nicht mehr aus.

Re: Reifenfreigabe

Verfasst: Di 20. Mai 2025, 11:43
von UliX11
Hi, ja, das ist auch mein Kenntnisstand.
Am besten den alten Schein so lange wie möglich behalten, dann ist das eh kein Problem, denn wie Du richtig schreibst
müssen nur die Dimensionen übereinstimmen in Breite, Querschnitt und ggf. Tragfähigkeitsindex.

Da steht viel Scheiss im Internet bzgl. Einzelabnahmen (sogar bei gleicher Dimension, weil es keine Reifenfreigabe (ABE) mehr gibt usw.).
Was ein Blödsinn!

TIP: WENN Ihr schon einen neuen Schein wollt, achtet drauf, dass der korrekte Abgas-Schlüssel eingetragen wird, sonst ist schlagartig
Essig mit Zubehörschalldämpfer ohne Kat. :wink:

GrU

Re: Reifenfreigabe

Verfasst: So 8. Jun 2025, 18:37
von RedCologne
"TIP: WENN Ihr schon einen neuen Schein wollt, achtet drauf, dass der korrekte Abgas-Schlüssel eingetragen wird, sonst ist schlagartig
Essig mit Zubehörschalldämpfer ohne Kat."

Das ist doch bestimmt keine Option: Dann gäbe es nie wieder den Preis für das originalste Moped. :cry: