Reifenfreigabe
Verfasst: Di 6. Mai 2025, 12:29
Ich war heute beim TÜV und habe die im Kfz-Schein stehende Reifenbindung (Bridgestone Battlax oder Michelin Macadam) austragen lassen. Die Reifen gibt es natürlich nicht mehr und ich fahre jetzt den MICHELIN ROAD 5. Das Gutachten vom TÜV für die Austragung hat 58 € gekostet.
Seit 1. Januar 2025 muss die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) geändert werden, auch wenn eine Bauteilgenehmigung oder frühere Reifenhersteller-Freigabe vorliegt. Entscheidend ist, ob die neuen Motorradreifen in Dimension oder Spezifikation von den im Fahrzeugschein eingetragenen Angaben abweichen. In diesem Fall ist eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation (z.B. TÜV, Dekra) erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung wird die neue Reifenkombination in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen – eine alleinige Bauteilgenehmigung reicht nicht mehr aus.
Seit 1. Januar 2025 muss die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) geändert werden, auch wenn eine Bauteilgenehmigung oder frühere Reifenhersteller-Freigabe vorliegt. Entscheidend ist, ob die neuen Motorradreifen in Dimension oder Spezifikation von den im Fahrzeugschein eingetragenen Angaben abweichen. In diesem Fall ist eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation (z.B. TÜV, Dekra) erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung wird die neue Reifenkombination in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen – eine alleinige Bauteilgenehmigung reicht nicht mehr aus.