Ich war heute beim TÜV und habe die im Kfz-Schein stehende Reifenbindung (Bridgestone Battlax oder Michelin Macadam) austragen lassen. Die Reifen gibt es natürlich nicht mehr und ich fahre jetzt den MICHELIN ROAD 5. Das Gutachten vom TÜV für die Austragung hat 58 € gekostet.
Seit 1. Januar 2025 muss die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) geändert werden, auch wenn eine Bauteilgenehmigung oder frühere Reifenhersteller-Freigabe vorliegt. Entscheidend ist, ob die neuen Motorradreifen in Dimension oder Spezifikation von den im Fahrzeugschein eingetragenen Angaben abweichen. In diesem Fall ist eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation (z.B. TÜV, Dekra) erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung wird die neue Reifenkombination in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen – eine alleinige Bauteilgenehmigung reicht nicht mehr aus.
Reifenfreigabe
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Re: Reifenfreigabe
Hi, ja, das ist auch mein Kenntnisstand.
Am besten den alten Schein so lange wie möglich behalten, dann ist das eh kein Problem, denn wie Du richtig schreibst
müssen nur die Dimensionen übereinstimmen in Breite, Querschnitt und ggf. Tragfähigkeitsindex.
Da steht viel Scheiss im Internet bzgl. Einzelabnahmen (sogar bei gleicher Dimension, weil es keine Reifenfreigabe (ABE) mehr gibt usw.).
Was ein Blödsinn!
TIP: WENN Ihr schon einen neuen Schein wollt, achtet drauf, dass der korrekte Abgas-Schlüssel eingetragen wird, sonst ist schlagartig
Essig mit Zubehörschalldämpfer ohne Kat.
GrU
Am besten den alten Schein so lange wie möglich behalten, dann ist das eh kein Problem, denn wie Du richtig schreibst
müssen nur die Dimensionen übereinstimmen in Breite, Querschnitt und ggf. Tragfähigkeitsindex.
Da steht viel Scheiss im Internet bzgl. Einzelabnahmen (sogar bei gleicher Dimension, weil es keine Reifenfreigabe (ABE) mehr gibt usw.).
Was ein Blödsinn!
TIP: WENN Ihr schon einen neuen Schein wollt, achtet drauf, dass der korrekte Abgas-Schlüssel eingetragen wird, sonst ist schlagartig
Essig mit Zubehörschalldämpfer ohne Kat.
GrU
Lieber fünfmal fragen, als einmal nachdenken!
Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
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Re: Reifenfreigabe
"TIP: WENN Ihr schon einen neuen Schein wollt, achtet drauf, dass der korrekte Abgas-Schlüssel eingetragen wird, sonst ist schlagartig
Essig mit Zubehörschalldämpfer ohne Kat."
Das ist doch bestimmt keine Option: Dann gäbe es nie wieder den Preis für das originalste Moped.
Essig mit Zubehörschalldämpfer ohne Kat."
Das ist doch bestimmt keine Option: Dann gäbe es nie wieder den Preis für das originalste Moped.
- bawi
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Re: Reifenfreigabe
Da wiehert er wieder der Amtsschimmel, ich habe zwar gehört, dass dafür wieder mal die Eu verantwortlich ist, aber ehrlich selbst in Österreich Interessiert das genau niemanden. Honda Austria hat vor zig Jahren die Reifenbindungen aufgebenen und damit war der Drops gelutscht.
-
MichlM
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Re: Reifenfreigabe
Hallo Bawi!bawi hat geschrieben: Di 26. Mai 2026, 15:32 Da wiehert er wieder der Amtsschimmel, ich habe zwar gehört, dass dafür wieder mal die Eu verantwortlich ist, aber ehrlich selbst in Österreich Interessiert das genau niemanden. Honda Austria hat vor zig Jahren die Reifenbindungen aufgebenen und damit war der Drops gelutscht.
Ja, das stimmt was du sagst. Aber vergiss nicht das man in Ö sowieso nur 130km/h (offiziell
Und bei 130 ist es wohl wirklich ziemlich egal welchen Reifen du aufziehst....aber in "Good old Germany" wo der "freie Bürger" noch deftig am Kabel ziehen darf kackt sich wohl der Gesetzgeber besonders in die Hose das da bei 250, 300 oder noch mehr irgendwas "instabil" etc. wird....
Daher wohl der Unterschied.....
LG Michael
Gruß Michl!
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"Eine Gerade ist bloß das uninteressante Straßenstück
zwischen 2 Kurven !"
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- jockelx11
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Re: Reifenfreigabe
Präzisierung:
Entgegen mancher Meinung, dass die Dicke keine E-Nummer im Fzg-Schein hat und damit Länderspezifische Zulassung hat, und
die Reifenbindung umgetragen werden muss:
Im "alten Schein" muss die e-Nummer nicht stehen, sondern auf dem Typenschild. Und da steht sie drauf:
e4*92/61*0026* - genau so wie im COC-Papier.
Damit ist Ein-/Aus-/Umtragen der Reifenbindung IMMER hinfällig und unnötig. Auch eine Freigabe wird nicht benötigt, weil ja für Fahrzeuge mit EU-Homologation die Reifenbindung entfällt (ist für mache Sheriffs jedoch einfacher, wenn man sie dabei hat - erspart Diskussionen).
Wenn man einen neuen Schein beantragt, wird die e-nummer automatisch in den neuen Schein übernommen.
...und nochmal Korrektur:
Der Abgasschlüssel wird NICHT in den neuen Papieren eingetragen, weil EURO2 (G-Kat) erst ab 2007 übernommen wird.
Ausserdem wäre die Eintragung automatisch EURO2-VERPFLICHTEND, und damit würde die AU nur noch mit Kat funktionieren, die Ausnahme
für Fahrzeuge mit Zubehötschalldämpfer würde dann entfallen.
Ein netter TÜV-Ingenieur hat sich die Mühe gemacht, und hat ne viertelstunde alle Prüfvorschriften gewälzt. Er hat mir auch noch einen
Ausdruck der Umschlüsselung gemacht (mit e-Nummer und fehlendem Abgasschlüssel), den lade ich bei Gelegenheit hier noch hoch.
Auch der Mitbewerber (KÜS) kannte sich da nicht zu 100% aus. Die Erkenntnissse habe ich dem mitgeteilt, und als Antwort kam nach 5min Datenbank wälzen: "Ou Scheisse! Stimmt ja!"
Fazit: Die Prüfer kennen den Sonderfall X11 nicht im Detail, wenn sich einer weigert, ihn höflich auffordern die Prüfvorschriften seiner Organisation
(TÜV / DEKRA / KÜS...) zu lesen.
Gruß...
UliX
PS.:
Merke:
Moped hat e-Nummer aufm Typenschild und ist BJ <2007:
1.) Reifenfabrikatsbindung entfällt wegen EU-Homologation (Größe und ggf. Tragfähigkeitsindex rulez)
2.) Prüfvorschrift Abgas: ob mit oder ohne KAT -> <4,5% CO
Entgegen mancher Meinung, dass die Dicke keine E-Nummer im Fzg-Schein hat und damit Länderspezifische Zulassung hat, und
die Reifenbindung umgetragen werden muss:
Im "alten Schein" muss die e-Nummer nicht stehen, sondern auf dem Typenschild. Und da steht sie drauf:
e4*92/61*0026* - genau so wie im COC-Papier.
Damit ist Ein-/Aus-/Umtragen der Reifenbindung IMMER hinfällig und unnötig. Auch eine Freigabe wird nicht benötigt, weil ja für Fahrzeuge mit EU-Homologation die Reifenbindung entfällt (ist für mache Sheriffs jedoch einfacher, wenn man sie dabei hat - erspart Diskussionen).
Wenn man einen neuen Schein beantragt, wird die e-nummer automatisch in den neuen Schein übernommen.
...und nochmal Korrektur:
Der Abgasschlüssel wird NICHT in den neuen Papieren eingetragen, weil EURO2 (G-Kat) erst ab 2007 übernommen wird.
Ausserdem wäre die Eintragung automatisch EURO2-VERPFLICHTEND, und damit würde die AU nur noch mit Kat funktionieren, die Ausnahme
für Fahrzeuge mit Zubehötschalldämpfer würde dann entfallen.
Ein netter TÜV-Ingenieur hat sich die Mühe gemacht, und hat ne viertelstunde alle Prüfvorschriften gewälzt. Er hat mir auch noch einen
Ausdruck der Umschlüsselung gemacht (mit e-Nummer und fehlendem Abgasschlüssel), den lade ich bei Gelegenheit hier noch hoch.
Auch der Mitbewerber (KÜS) kannte sich da nicht zu 100% aus. Die Erkenntnissse habe ich dem mitgeteilt, und als Antwort kam nach 5min Datenbank wälzen: "Ou Scheisse! Stimmt ja!"
Fazit: Die Prüfer kennen den Sonderfall X11 nicht im Detail, wenn sich einer weigert, ihn höflich auffordern die Prüfvorschriften seiner Organisation
(TÜV / DEKRA / KÜS...) zu lesen.
Gruß...
UliX
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Merke:
Moped hat e-Nummer aufm Typenschild und ist BJ <2007:
1.) Reifenfabrikatsbindung entfällt wegen EU-Homologation (Größe und ggf. Tragfähigkeitsindex rulez)
2.) Prüfvorschrift Abgas: ob mit oder ohne KAT -> <4,5% CO
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